P E R S O N E N B E T R E U U N G
H E I M H I L F E - H E I M P F L E G E
Anmeldungen bitte unter Tel: 0664 85 47 400mail: retroclub@retroclub.at - Werner Hofgärtner
"Respekt vor dem
gelebtem Leben"
"Wir nehmen uns
Zeit für Sie"
"Wir unterstützen
Im Alltag"
"Im Haushalt sowie
auch bei der
Körper-pflege"
Betreuerinnen/Betreuer aus
der Region betreuen Senioren
daheim. Wir gehen auf Ihre
persönlichen Wünsche ein
und unterstützen Sie in allen
Belangen. Damit die Menschen
die diese Region maßgeblich
gestaltet haben, einen würdigen
Lebensabend geborgen zu
Hause verbringen können.
Personenbetreuung - Heimhilfe - Heimpflege
Um Sie als Gast-Klient optimal betreuen und versorgen zu können, benötigen
wir folgende Unterlagen:
- Pensionsbescheid – Angabe der Pflegestufe – kann bei der jeweilige Pensionsversicherungsanstalt angefordert werden
- Meldezettel – kann bei der jeweiligen Markt-/Stadtgemeinde, wo der Gast wohnhaft ist, angefordert werden
- Ärztliche Bestätigung, welche den Besuch der Tagesstätte begründet
- Medikamentenpass – aktuell – Änderungen bitte immer bekannt geben
- Krankengeschichte des Gastes
- Sofern psychische und physische Beeinträchtigungen bestehen,
benötigen
wir bitte eine ärztliche Beschreibung dieser.
1.) Als Personenbetreuerin/Personenbetreuer führen wir folgende Betreuungstätigkeiten durch:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorge tragen für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) etc.
- Unterstützung bei der Lebensführung: Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
- Gesellschafterfunktion: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten.
- Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person.
- Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt.
2.) Wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, führen wie auch folgende Tätigkeiten durch:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme.
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An-und Auskleiden
- Unterstützung bei beim Benützen von Toiletten oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten.
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen-Transfer.
Wichtig: Ob medizinische bzw. pflegerische Gründe gegen die Ausübung dieser Tätigkeiten sprechen, wird vorab mit der Hausärztin/dem Hausarzt des Betroffenen geklärt! Gibt es medizinische bzw. pflegerische Gründe, die gegen eine Ausübung bestimmter Tätigkeiten sprechen, müssen diese von einer Ärztin/einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft delegiert/übertragen werden.
3.) Folgende Tätigkeiten werden durchgeführt, wenn diese von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt übertragen werden.
Jegliche pflegerischen Tätigkeiten.
Folgende ärztliche Tätigkeiten:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen von Bandagen und Verbänden, Ausführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundaufagen oder Beta-Isodona
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,
- Blutentnahmen aus der Kapilare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens,
- Einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, welche vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.